Selbstbestimmt in eine sichere Zukunft gehen, das wünschen sich alle Tierärztinnen und Tierärzte, ob noch in Ausbildung oder in der eigenen Praxis.
Im Rahmen eines Masterplans 2021-2025 wollen wir den Tierärztenachwuchs durch Förderung des Berufseinstiegs und der Selbstständigkeit unterstützen. Die Attraktivitätssteigerung der (Nutztier-) Praxis sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf stehen hier im Fokus.
Den Startschuss für weitere Projekte zur „Mentalen Gesundheit“ haben wir bereits gegeben. Wir werden das Thema weiterentwickeln und Unterstützung anbieten, gerade in Zeiten von sozialer Distanzierung müssen wir auch auf unsere psychische Gesundheit achten. Neben der Sorge um unsere Patienten und ihre Besitzerinnen und Besitzer sind wir leider oft zu wenig für uns selbst da. Besorgniserregend ist auch die hohe Suizidrate unter Tierärztinnen und Tierärzten, die international ein Thema ist und uns auf nationaler Ebene aktiv werden lässt. Wir werden und müssen hier weiter initiativ bleiben, für die nötige Sensibilität sorgen und auch die entsprechenden Angebote schaffen, letztlich um all jene zu unterstützen, die ihre gesundheitliche und auch psychische Leistungsfähigkeit erhalten oder wiedererlangen möchten.
Die Liste 1: AUT hat dazu bereits im November 2020 erfolgreich einen Beschluss der Delegiertenversammlung initiiert. Tierärztinnen und Tierärzte müssen attraktiv weiterarbeiten können, dazu braucht es auch Anreize durch Sicherstellung und Anhebung der Versorgungsfondspension. Nun konnte durch die Novellierung des Tierärztekammergesetzes diese Initiative erfolgreich abgeschlossen werden, der Nationalrat hat diese Woche die Änderung im Tierärztekammergesetz beschlossen. Die VF Pension kann damit, wenn man weiterhin seiner tierärztlichen Tätigkeit nachgeht, mit Eintritt des Regelpensionsalters zur Auszahlung gelangen, bisher wurde die VF Pension nicht ausbezahlt, sogar die Beiträge mussten weiter geleistet werden.
Das neue Tierärztegesetz wurde vom Gesundheitsausschuss verabschiedet: Tierärztegesellschaften bleiben in der Hand von Tierärzt*innen
„Entsprechend der Gesetzesnovelle bleiben Tierärzt*innen in Tierärztegesellschaften künftig 50% der Gesellschaftsanteile sowie Stimmrechte“, zeigt sich Mag. Kurt Frühwirth, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer über die Novelle des Tierärztegesetzes (TÄG), die am Donnerstag, den 15. April 2021 den Gesundheitsausschuss des Parlamentes passierte, erleichtert.
Die vollständige Presseaussendung lesen Sie unter:
Das Berufsbild befindet sich im Wandel, wir setzen uns für eine aktive Förderung des tierärztlichen Nachwuchses, insbesondere in weniger beliebten Berufsfeldern (Nutztierpraxis, ländlicher Raum, Fleischuntersuchung, etc.) ein. Die SFU ist eine wichtige Säule in der Lebensmittelüberwachung, ein wichtiges Aufgabengebiet und eine wichtige Einkommensquelle zahlreicher Tierärztinnen und Tierärzte. Trotzdem wenden sich immer mehr von diesem Tätigkeitsbereich ab, die Gefahr, dass es zur Übertragung von Tätigkeiten an Berufsfremde kommt, ist immanent.
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Neben unserer Liste1: AUT gibt es auf Bundesebene in der Abteilung der Selbstständigen diesmal nur 2 weitere Listen (Liste PTÖ und Liste JST). In der Abteilung der Angestellten treten wieder 2 Listen gegeneinander an, zuletzt hat es 2013 in der Abteilung der Angestellten 2 Wahllisten gegeben. Auf Landesebene gibt es diesmal nur in Wien 2 Listen, soweit die Ausgangssituation.
Gerade in Zeiten wie diesen, ist eine zukunftsorientierte Kammer, die die Interessen ihrer Mitglieder konsequent vertritt, von großer Bedeutung.
Ich hoffe, dass unseren Wählerinnen und Wählern möglichst viele konstruktive aber auch umsetzbare und realistische Zukunftsideen unterbreitet werden.
Schon jetzt mein Appell, bitte sich an der Wahl zu beteiligen!