KAMMERWAHL 2021

Was und wer wird eigentlich gewählt?

Zuerst werden die Delegierten der Delegiertenversammlung und die Landestellenpräsidenten und deren Landestellenausschüsse gewählt.

Sie haben dafür 2 Stimmen.

Mit Ihrer 1. Stimme können Sie in Ihrem Bundesland die Landesliste (AUT-Kandidaten sind auch in den Ländern vertreten) und somit den Landesstellenpräsidenten direkt wählen. Stimmzettel und passendes Kuvert in weiß.

Mit Ihrer 2. Stimme können Sie eine Kandidatenliste in der zugehörigen Abteilung (z.B. Liste 1: AUT) wählen.
Wenn Sie selbstständig tätig (Abteilung der Selbstständigen zugehörig) sind, bekommen sie dafür ein blaues Kuvert inkl. Stimmzettel. Stimmzettel und passendes Kuvert in blau (Abt. der Selbständigen)

Nach Auszählung der Stimmen, nach dem Wahltag, wird nach einem Verteilungsschlüssel die Mandatszuteilung vorgenommen. Daraus ergibt sich die Mandatsverteilung und damit die Sitzverteilung in der Delegiertenversammlung. Zur Zeit sind nur mehr 12 Sitze für selbstständige Delegierte in der Delegiertenversammmlung zu vergeben. Aufgrund der immer größer werdenden Zahl an angestellten Tierärztinnen und Tierärzten reduziert sich die Mandatszahl der Selbständigen in der DV, absolut sind derzeit nur 18 Delegiertenmandate (Selbstständige und Angestellte) zu vergeben. Weitere 9 Delegiertenmandate sind für die Landestellenpräsidenten reserviert.

Wie und wann wird der Präsident und Vorstand gewählt?

Erst nach durchgeführter Wahl der Delegiertenversammlung, wird frühestens 6 Wochen danach, in der ersten konstituierenden Delegiertenversammlung der Vorstand durch die Delegierten gewählt. D.h. mit Ihrer Stimmabgabe bestimmen sie indirekt mit, wer zum Präsidenten/in und Vorstand gewählt wird.

Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich durch Briefwahl.

Die benötigten Unterlagen erhalten Sie rechtzeitig mittels Einschreiben zugeschickt: 

  • füllen Sie die beiden Stimmzettel aus
  • stecken Sie die Blätter in das jeweilig farblich passende Kuvert und verschließen Sie dieses,
  • geben Sie die beiden Kuverts in das Rückkuvert und schicken dieses via Post an die u.a. Adresse. 
  • Alternativ können Sie die Sendung auch per Boten überbringen

Stimmabgabe:
Bis spätestens 16.Mai 2021 muss Ihre Sendung bei der Wahlkommission der Österreichischen Tierärztekammer, Hietzinger Kai 87, 1130 Wien einlangen. Bitte nicht vergessen den Postweg zu berücksichtigen.
Bitte beachten Sie auch die Information auf der ÖTK-Homepage.